Teilnahmebedingungen

 

Überblick

1. Das SmartCityHouse (nachfolgend „Veranstalter” genannt), Rheinstraße 82, 49090 Osnabrück ist Veranstalter des SmartCityHack (nachfolgend ‚Veranstaltung” und/oder ‚Hackathon” genannt).

2. Ziel des Hackathon ist es, innovative Ideen und Prototypen zu entwickeln, die die Lebensqualität der Bürger Osnabrücks nachhaltig steigern und die besten Lösungen, die während der Veranstaltung entwickelt werden, zu finden und auszuzeichnen.

3. Der Hackathon findet vom 21.09.2023 ca. 8:30 Uhr, bis 22.09.2023, ca. 22:00 Uhr, in Osnabrück statt.

4. Die Arbeitsphase der Veranstaltung, das Hacking”, findet vom 21.09.2023, ca.11:00 Uhr, bis 22.09.2023, um ca. 16:00 Uhr, im SmartCityHouse, Rheinstraße 82 in 49090 Osnabrück statt. Die finale Beurteilung der Jury findet im Anschluss von ca. 16:30 bis ca. 22:00 Uhr auf dem Gelände an der Rheinstraße 82, 49090 Osnabrück statt.

5. Der Veranstalter ist berechtigt, den Veranstaltungsort, Ablauf oder die Zeit aus wichtigem Grund zu ändern.

6. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.

7. Für den Hackathon schließen sich die Teilnehmenden in Teams zusammen und arbeiten in diesen Teams gemeinsam an der Entwicklung, die jedes Team für sich selbst definiert.

8. Eine durchgehende und kostenfreie Verpflegung aller Teilnehmer an den zwei Veranstaltungstagen ist durch den Veranstalter sichergestellt.

9. Änderungen der Regeln und Bedingungen sind dem Veranstalter jederzeit vorbehalten. Es ist die Pflicht des Teilnehmers, sich regelmäßig auf der Internetseite über mögliche Änderungen der Teilnahmebedingungen zu informieren

10. Durch die Anmeldung und Teilnahme am Hackathon stimmt der Teilnehmende den hier genannten Regeln zu.

 

Bewerbungs- und Auswahlverfahren

1. Eine Bewerbung ist ausschließlich online über das Anmeldeformular der Website hack.smartcityhouse.de und nur bis zu dem Tag möglich, an dem die maximale Anzahl der Teilnehmenden erreicht ist. Alle abgefragten Daten sind möglichst vollständig und aussagekräftig auszufüllen. Die persönlichen Daten des Teilnehmenden müssen korrekt sein. Die Bewerbung ist kostenfrei. Mit der Absendung der Bewerbung werden diese Teilnahmebedingungen vereinbart. Der Teilnehmende muss zum Zeitpunkt der Abgabe seiner Bewerbung volljährig sein. Es besteht kein Anspruch auf die Teilnahme am Hackathon.

2. Der Hackathon hat eine Kapazitätsobergrenze für die Teilnehmenden. Der Veranstalter behält sich deshalb zu jeder Zeit vor, die Bewerbungsmöglichkeit zu schließen. Der Veranstalter behält sich vor, nicht beanspruchte Teilnehmerplätze neu bzw. nicht zu besetzen.

3. Der Veranstalter wählt die Teilnehmenden nach eigenem Ermessen aus. Die nach dem Auswahlverfahren feststehenden Teilnehmenden werden über ihre Möglichkeit der Teilnahme per E-Mail informiert.

4. Der SmartCityHack hat sich das Ziel gesetzt, Stadt und Region noch lebenswerter zu machen und einen Beitrag auf dem Weg zur Smart City zu leisten. Wir möchten eine lokale Veranstaltung sein und den Bürgern vor Ort einen Mehrwert verschaffen.

 

 

Check-In / Team-Findung / Arbeitsmittel / Durchführung der Veranstaltung

1. Jeder Teilnehmende muss auf Nachfrage des Veranstalters (bis spätestens zum 19.09.2023 um 24 Uhr) vorab online eine Rückmeldung geben, ob die Teilnahme weiterhin Bestand hat und sich am ersten Tag (21.09.2023) der Veranstaltung bis 8:30 Uhr vor Ort anmelden, sonst ist die Teilnahme am Hackathon ausgeschlossen. Am Donnerstag wird eine moderierte Session (Begrüßung und Einführung) stattfinden, bei der weitere Regeln, Bedingungen und Instruktionen vorgestellt werden.

2. Teams können aus mindestens vier und maximal sechs Personen zu einer entstehenden/bestehenden Idee gebildet werden. Teilnehmende dürfen nicht parallel mehreren Teams angehören. Nach dem Einreichen der Idee gemeinsam mit der Teamregistrierung, ist eine Teamänderung nicht mehr erlaubt.

3. Es wird vorausgesetzt, dass der Teilnehmende die zur Erarbeitung von Lösungen im Rahmen der Veranstaltung erforderliche Hard- und Software selbst besitzt. Der Veranstalter stellt keine Hard- und Software zur Verfügung.

4. Der Teilnehmende verpflichtet sich, dass er nur kommerzielle Software, für welche er über die entsprechenden Lizenzen zu diesem Zweck verfügt, oder frei verfügbare Software im Rahmen der Veranstaltung verwendet.

5. Es dürfen keine vorprogrammierten Softwares, welche bereits Lösungsansätze für die Challenges, die auf der Veranstaltung gestellt werden, darstellen, benutzt werden,

6. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die vom Teilnehmenden verwendete Hardware bzw. Software und keine Haftung für Schutzrechtsverletzungen und Urheberrechtsverstöße des Teilnehmenden gegenüber Dritten. Der Teilnehmende stellt dem Veranstalter und die Sponsoren der Veranstaltung im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund Schutzrechtsverletzungen und Urheberrechtsverstößen des Teilnehmenden im Rahmen der Veranstaltung von allen Ansprüchen dieser Dritten auf erstes Anfordern frei

7. Die Nutzung des während der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Internetzugangs ist nur mittels der vom Veranstalter zur Verfügung gestellten teilnehmerbezogenen Zugangsdaten erlaubt. Die Zugangsdaten sind von den Teilnehmern streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht weitergegeben werden. Die Internetverbindung darf ausschließlich für Zwecke und im Rahmen der Veranstaltung und im Einklang mit den einschlägigen Gesetzen und sonstigen Vorschriften genutzt werden. Für etwaige Verstöße haftet ausschließlich der jeweilige Teilnehmer, sofern ein Verstoß auf sein Verhalten zurückzuführen ist.

 

Ideen / Beiträge / Einreichungen

1. Die Teams finden ihre Ideen und definieren ihren Beitrag selbst. Ideen können bereits im Rahmen der Anmeldung eingereicht werden, sind aber für die Anmeldung nicht zwingend.

2. Die Beiträge/Einreichungen der Teams für den Ideenpitch müssen am 21.09.2023 bis 10:00 Uhr komplett eingereicht worden sein und folgende Informationen umfassen;
= Titel der App/Anwendung
= Kurze Beschreibung der App/Anwendung (Länge ca. 500 Wörter)
= Name des Teams und der einzelnen Teammitglieder

3. Zusätzlich und optional möglich ist ebenfalls die Einreichung von Bildern oder Fotos, der Name der Plattform, für die entwickelt wird, die URL zu GitHub, Videos, Präsentationsfolien oder ähnliche Materialien, die die Teams der Jury zur Verfügung stellen möchten.

4. Beiträge werden disqualifiziert, wenn sie unvollständig (vgl. 4.2), unangemessen oder beleidigend sind. Die entsprechende Bewertung liegt im Ermessen des Veranstalters. Die Teilnehmenden und Teams stellen sicher, dass die Beiträge in diesem Sinne für alle Betrachtenden angemessen sind.

 

Preise und Bewertung

1. Der Veranstalter prämiert die besten Beiträge mit attraktiven Preisen. Es gibt mindestens zwei Hauptpreise in Geld, wobei das Preisgeld gleichmäßig zwischen den Mitgliedern des jeweiligen Siegerteams aufgeteilt wird.

2. Neben den Hauptpreisen kann es weitere Preise geben. Die genauen Einzelpreise werden entweder über die Website oder spätestens zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

3. Am Freitag 22.09.2023 erhalten die Teams ab ca. 18:00 Uhr jeweils 5 Minuten Zeit für eine öffentliche Präsentation ihrer Ergebnisse (Pitch) vor dem versammelten Publikum (die anderen Teilnehmer, Jury, weitere Gäste).

4. Nach Abschluss der Pitch-Präsentation aller zugelassenen Teams bewertet die Jury u.a. mit Blick auf die folgenden Kategorien; Nachhaltigkeit der vorgestellten Lösung Technische Methodik und Umsetzung (bspw. Qualität des Codings, benutzte Algorithmen)
Erwartete Praxisrelevanz Finale Präsentation (‚Pitch‘) vor Publikum und Jury (Verständlichkeit der Idee, „Wow-Faktor”) Mehrwert für die Stadt Osnabrück = Innovationsgrad

5. Die genauen Bewertungskriterien werden vom Veranstalter vor Beginn der Wettbewerbszeit kommuniziert und können auch während der Veranstaltung beim Veranstalter erfragt werden.

6. Alle Teammitglieder, die einen Preis gewonnen haben, müssen, falls nötig, steuerrechtliche Informationen über sich bereitstellen, um den Preis zu erhalten. Wenn dem nicht innerhalb von 30 Tagen nachgekommen wird, kann der Preis durch den Veranstalter aberkannt werden. Die Bezahlung von Steuern liegt allein in der Verantwortung der Gewinner.

 

Verarbeitung persönlicher Daten des Teilnehmers

1. Mit der Bewerbung und für den Fall einer Bestätigung seiner Teilnahme durch den Veranstalter ist es erforderlich, dass die Teilnehmenden persönliche Daten (insbesondere Name, E-Mail-Adresse, Adresse) zur Verfügung stellen und der Veranstalter berechtigt ist, die Daten des Teilnehmenden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere gemäß den Regelungen des TMG, der EU-DSGVO, sowie des NDSG) zur Abwicklung der Veranstaltung zu verarbeiten (insbesondere erheben, speichern, verändern)

2. Die persönlichen Daten der abgelehnten Bewerber werden unmittelbar nach Entscheidung über die Aufnahme als Teilnehmender vollständig und unwiderruflich gelöscht.

3. Die persönlichen Daten der Teilnehmenden werden zwei Monate nach der Veranstaltung vollständig und unwiderruflich gelöscht.

4. Alle Angaben und Informationen zum Schutz der persönlichen Daten befinden sich in der Datenschutzerklärung zum Hackathon.

 

Foto— und Filmaufnahmen

1. Der Veranstalter wird im Rahmen der Veranstaltung, insbesondere von den Abschlusspräsentationen, selbst und/oder durch Dritte (insbesondere Print-, Fernseh- oder Bild-Medien) Bild-, Ton- und/oder Filmaufnahmen erstellen bzw. erstellen lassen.

2. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung willigt der Teilnehmende in die Verwendung der von den Teilnehmenden erstellten Foto-, Ton- und Filmaufnahmen sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien insbesondere auch in die mediale Verbreitung über das Internet durch das SmartCityHouse und/oder durch Dritte ein. Das Recht zur Verwendung und Verwertung ist zeitlich und räumlich uneingeschränkt. Ferner umfasst es die Verbreitung in allen Sprachen.

3. Der Teilnehmende nimmt zur Kenntnis, dass Informationen im Internet weltweit zugänglich sind, von Suchmaschinen gefunden und mit anderen Informationen verknüpft werden können. Dies führt unter Umständen dazu, dass personenbezogene Daten (z.B. Bilder) nur mit erheblichem Aufwand, bzw. in Einzelfällen praktisch nicht mehr entfernt werden können. Im Internet abrufbare Informationen können von Dritten kopiert und weiterverbreitetwerden.

4. Es besteht daher die Gefahr, dass im Internet veröffentlichte Informationen auch nach ihrer Löschung am ursprünglichen Ort der Veröffentlichung weiterhin auffindbar bleiben. Soweit Veröffentlichungen in sozialen Medien erfolgen, ist dem Teilnehmenden bekannt, dass der Veranstalter auf die dortige Anzahl der Verbreitungshandlungen keinen Einfluss hat.

5. Die vorstehende Einwilligungserklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf bewirkt, dass veröffentlichtes Bildmaterial aus dem jeweiligen Internetauftritt entfernt wird und keine weiteren Fotos eingestellt werden. Beim Einstellen in bestimmte soziale Medien kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine vollständige Löschung der Fotos nicht möglich ist

6. Der Teilnehmende nimmt zur Kenntnis, dass eine Löschung der Bilder aus dem Internetauftritt des Veranstalters und seiner beauftragten Dritten bis zu drei Werktage nach Eingang des Widerrufs dauern kann. Bei Druckerzeugnissen bewirkt der Widerruf, dass der Veranstalter in Neuauflagen der bereits gedruckten Erzeugnisse das jeweilige Bildmaterial nicht mehr veröffentlicht.

 

Verhaltensregeln / Teilnehmerausschluss

1. Der Teilnehmende hat im Rahmen der Veranstaltung alle einschlägigen Gesetze und sonstigen Vorschriften, insbesondere auch diese Teilnahmebedingungen, einzuhalten.

2. Der Teilnehmende darf auf der Veranstaltung selbst oder im Zusammenhang mit dieser insbesondere keine Inhalte erstellen, die gesetzeswidrig oder in sonstiger Weise anstößig sind.

3. Der Veranstalter wird im Rahmen der Veranstaltung von dem Teilnehmenden Daten, Informationen und/oder Feedback zu den erstellten Lösungen und Ergebnissen (u.a. Softwareprototypen) erheben.

4. Die Teilnehmenden dürfen während der Erarbeitung der Lösungen und Ergebnissen oder bei der Mitarbeit an spezifischen Sachen lediglich eigene Ideen und Rechte einbringen. Es dürfen keine durch Rechte Dritter geschützten und nicht zur Weitergabe an Dritte geeigneten Inhalte und Ideen verwendet werden.

5. Der Veranstalter, seine Mitarbeitenden und ihre gesetzlichen Vertreter sowie ggf. ihre Erfüllungsgehilfen üben im Rahmen der gesamten Veranstaltung das Hausrecht aus und sind gegenüber dem Teilnehmenden weisungsbefugt. Ferner behält sich der Veranstalter das Recht vor, für den Fall einer eingetretenen oder konkret drohenden Zuwiderhandlung eines Teilnehmenden gegen diese Teilnahmebedingungen, diesen betreffenden Teilnehmenden von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.

6. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Durchführung der Veranstaltung ganz oder teilweise auszusetzen, abzusagen oder zu beenden ohne Preise zu verteilen, wenn dies nötig ist, weil eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sich die weitere Durchführung der Veranstaltung nachteilig auf Rechte oder Interessen Dritter in einer Weise auswirken könnte, so dass unmittelbares Handeln zur Schadensabwehr erforderlich ist.

 

Vertraulichkeit

1. Der Teilnehmende verpflichtet sich, dritten Personen ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung des Veranstalters keinen Zugang zu allen vom Veranstalter erhaltenen Informationen, Kenntnissen und Unterlagen zu gewähren, diese vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen und nur im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu verwenden.

2. Dies gilt für die Nutzung der als exklusiv markierten Daten, für die es eine eigene Lizenzvereinbarung gibt. Als Open Data gekennzeichnete Datensätze unterliegen dieser Bestimmung nicht, sondern können nach der angegebenen Open Data Lizenzvereinbarung genutzt werden.

 

Nutzungsrechte / Weitergabe von Rechten

1. Alle Rechte zur Verwertung der im Rahmen des Wettbewerbs entstehenden Werke verbleiben bei den Teilnehmenden. Das SmartCityHouse oder andere am Wettbewerb beteiligten Unternehmen werden bei der Ausübung der vorstehend oder konkludent eingeräumten Rechte die Interessen der Teilnehmende angemessen berücksichtigen (z.B. durch das Unterlassen der Veröffentlichung von Quellcodes) und im Zweifel den Austausch mit den Rechteinhabern bzw. Teilnehmende suchen. Gleichwohl sind sich die Parteien darüber einig, dass urheberrechtliche Vergütungsansprüche für Verwertungshandlungen, die mit der Durchführung des Wettbewerbs in Zusammenhang stehen, nicht entstehen bzw. ausgeschlossen sind. Die Teilnehmenden stellen den Veranstalter persönlich und als Team gesamtschuldnerisch insoweit von Ansprüchen Dritter unwiderruflich frei.

2. Soweit der Teilnehmende dem SmartCityHouse oder anderen an der Durchführung beteiligten Unternehmen im Rahmen des Wettbewerbs schutzfähige Werke im Sinne des Urheberrechts zugänglich macht, erteilt der Teilnehmende des SmartCityHouses ein einfaches übertragbares Nutzungsrecht im Hinblick auf alle Verwertungshandlungen, die zur Durchführung des Wettbewerbs erforderlich sind. Das Nutzungsrecht ist zeitlich auf die Dauer des Wettbewerbs und alle im Anschluss an den Wettbewerb notwendigen Verwertungshandlungen beschränkt. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, die jeweiligen Werke zu vervielfältigen und den am Wettbewerb beteiligten Personen, sowie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, öffentlich wiederzugeben, zu senden oder in anderer Form im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs oder zukünftiger Wettbewerbe zu verwerten. Das Nutzungsrecht besteht inhaltlich und räumlich unbeschränkt und unabhängig von der Form der Vervielfältigung oder
Bereitstellung.

3. Der Teilnehmende stellt sicher, dass die Gewährung von Rechten sowie der vorstehende Verzicht weder im Widerspruch zu Rechten Dritter steht, noch durch derartige Rechte be- oder verhindert werden. Auf Verlangen des Veranstalters ist der Teilnehmende verpflichtet nachzuweisen, wie er dies sichergestellt hat. Der Teilnehmende sichert zu, im Rahmen der Veranstaltung lediglich eigene Ideen und Rechte einzubringen. Der Teilnehmende ist
verpflichtet, die Verwendung von Rechten Dritter vorab offenzulegen.

 

Haftung

1. Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Mitglieder haften den Teilnehmenden gegenüber nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Für den Fall einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt diese Haftungsbeschränkung nicht. Die Haftung des Veranstalters bei einfacher Fahrlässigkeit ist beschränkt auf die typischerweise bei Veranstaltungen der vorliegenden Art auftretenden und vorhersehbaren Schäden, soweit es sich bei der Verletzung um eine vertragswesentliche Pflicht handelte. Weiterhin gilt die Haftungsbeschränkung nicht, soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus sonstigen Gründen zwingend begründet ist.

2. Der Veranstalter ist berechtigt, jederzeit Änderungen an der Veranstaltung vorzunehmen, die Veranstaltung abzubrechen oder im Vorfeld abzusagen. Ein Schadensersatzanspruch des Teilnehmenden gegen den Veranstalter besteht in diesem Falle nicht.

 

Sonstiges

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Osnabrück.